Anlässlich des Themas „Folter“, welches wir in in den letzten Wochen in PoWi mit Frau Wiser im Zuge des größeren Themas ‚Grundrechtsabwägung‘ behandelten, hatten wir letzten Montag Besuch von Vedrin Sahovic und Kai Hüwelmeyer, zwei ehrenamtlichen Mitarbeitern der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, Frankfurt. Während K. Hüwelmeyer sich speziell mit Waffenhandel beschäftigt, ist das Spezialgebiet von V. Sahovic Folter.
Amnesty International wurde 1961 gegründet und ist eine nichtstaatliche und nicht-profitorientierte Organisation, die sich zur Aufgabe gemacht hat, die Menschrechte weltweit zu vertreten und zu schützen sowie aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen zu agieren. Täglich kämpfen ihre Mitglieder für Menschen, die grundlos eingesperrt, gefoltert, hingerichtet oder vertrieben werden. Die Vorgehensweisen von Amnesty International sind unterschiedlich, wie z.B. die Ausübung von öffentlichem Druck, Veranstaltung von Protestkampagnen, Unterschriftensammlungen oder auch auf strukturelle Probleme aufmerksam zu machen.
Bevor die beiden Referenten näher auf das Thema Folter eingegangen sind, zeigten sie durch einen historischen Rückblick wie es überhaupt zu der Erklärung der Menschenrechte kam und wieso es so wichtig ist, sie zu schützen. Der Auslöser, über Menschenrechte nachzudenken, waren die Konsequenzen aus dem zweiten Weltkrieg und der Judenverfolgung.
Im Jahr 1945 wurde die Vereinten Nationen gegründet, deren Ziel der Weltfrieden ist. 1948 kam es zur Erklärung der Menschrechte, woraufhin 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention entstand, welche die Bemühung zur Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit hat und das Verbot der Folter in einem eigenen Artikel benennt.
Jedem Menschen, alleine durch sein Dasein und unabhängig von seiner Herkunft, Hautfarbe oder Kultur, stehen die Menschrechte zu. Durch die Erklärung der Menschrechte wurde eine Basis für eine menschliche Gesellschaft geschaffen, die das Minimum des humanen Umgangs festlegt. Die Staaten, die die Menschenrechtserklärung unterschrieben haben, haben die absolute Pflicht, die Bürger vor Menschenrechtsver-letzungen zu schützen. Damit erklärt es sich von selbst, dass sie diese Rechte selbst einzuhalten haben.
Speziell durch Foltern werden in einigen Staaten die Menschenrechte aufs Äußerste verletzt, obwohl das Verbot der Folter seit dem 20. Jahrhundert in verschiedenen Rechtsordnungen festgeschrieben ist.
Wie ist Folter definiert? Man nennt eine vorsätzliche schwere Verletzung von Körper und/oder Seele an einem Menschen, die einen gewissen Zweck erfüllen soll, dann Folter, wenn sie durch direkte oder indirekte Beteiligung von amtlichen Instanzen erfolgt. Eine Schlägerei auf der Straße zwischen zwei Privatpersonen beispielsweise kann man somit nicht als Folter bezeichnen.
Obwohl man die Erkenntnis hat, dass Folter kein geeignetes Instrument zur Wahrheitsfindung ist, zeigt sich im Fall Daschner bzw. Jakob von Metzler, den wir im Unterricht behandelt hatten, wie schwierig es ist, Moral und Recht in Einklang zu bringen, wenn es um die mögliche Rettung eines Menschenlebens geht. Aus diesem Grund wurde mit uns im Anschluss an den Vortrag eine Umfrage zum Thema Folter durchgeführt, welche eine Diskussion anregte. Obwohl anfangs viele der Schülerinnen und Schüler unseres Kurses der Meinung waren, dass Folter in manchen Fällen angebracht sei, denke ich, dass wir am Ende alle verstanden haben, warum das Folterverbot absolut gelten muss und nicht abgewogen werden darf.
Da es schwer festzulegen ist, wie und in welchen Fällen man foltert und vor allem wie weit man gehen kann (soll man eine „Folter-Katalogisierung“ aufstellen?), ist es unmöglich eine klare Regelung zu finden. Außerdem müsste der Staat Foltermethoden praktikabel machen, indem nur speziell ausgebildete Menschen die Folter durchführen dürften. Diese Vorstellungen sind völlig widersprüchlich zu einer funktionierenden, demokratischen und menschlichen Gesellschaft. Wenn Folter vom Staat angeordnet wird durch beispielsweise die Polizei, gibt es keine Instanz mehr die uns schützt!
Um sich speziell gegen Folter einzusetzen, hat Amnesty International das 12-Punkte-Programm entwickelt.
http://www.amnesty.de/umleitung/2004/deu07/044?lang=de%26mimetype%3dtext%2fhtml
Dieses Programm verschickt Amnesty International an Politiker weltweit, um sie bei der Vorbeugung und Beendung der Folter zu unterstützen.
In einem Drittel der Fälle, für die Amnesty sich einsetzt, haben sie Erfolg.
Meiner Meinung nach war dieser Vortrag sehr wichtig und interessant, besonders auch durch die Diskussion am Ende. Mir hat gut gefallen, dass anfangs nochmals auf die Menschenrechte allgemein eingegangen wurde, obwohl wir diese im Unterricht bereits behandelt hatten, da dadurch die Verknüpfung zwischen den allgemeinen Menschenrechten und der Folter deutlich gemacht wurde. Der Vortrag hat mich auch noch im Nachhinein beschäftigt und zum Nachdenken gebracht, da dieses Thema uns alle etwas angeht und auch ich jetzt weiß, wie ich zukünftig Projekte unterstützen kann, die sich gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzen.
Lena Trumpfheller