Corona-Testpflicht im Unterricht!!

09.11.2021 | Übersicht

Die Teilnahme am Unterricht nach den Herbstferien ist nur mit gültigem negativen Bürgertest (nicht älter als 48 Stunden) oder Selbsttest in der Schule möglich. Es wird dreimal wöchentlich getestet, in der Schule am Montag, Dienstag und Donnerstag.